"Die Pflicht zum Impfen - Vernunft und Verantwortung" von Martin Mrosk
Artikel-Nr.: 2003
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Martin Mrosk: Die Pflicht zum Impfen – Vernunft und Verantwortung, Sachbuch, 112 Seiten, Softcover, ISBN 978-3-941535-10-7
Masernfälle in verschiedenen Bundesländern haben die Debatte über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Deutschland neu entfacht. Kaum ein Thema wird in der Öffentlichkeit derart kontrovers diskutiert, dabei ist die gesetzliche Impfpflicht in Deutschland nichts Neues. Bereits 1874 wurde mit Inkrafttreten des Reichsimpfgesetzes eine allgemeine Schutzimpfung als Präventionsmaßnahme vom Gesetzgeber festgelegt. Die Pflichtimpfung gegen Pocken wurde in Deutschland erst 1983 aufgehoben, weil diese Infektionskrankheit als ausgerottet galt. Damals wie heute ist der Zwang zur Vorbeugung umstritten, allerdings wäre die Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht möglich.
Dieses Buch analysiert damit in Zusammenhang stehende Ansichten aus rechtlicher und medizinischer Sicht, erläutert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts zu Pockenschutzimpfungen und erklärt Feststellungen des Robert Koch-Instituts und der Ständigen Impfkommission. Unter Berücksichtigung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, auf Kinderpflege und Erziehung, der Religionsfreiheit und der Allgemeinen Handlungsfreiheit des Individuums wird die Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht begründet.
Es wird daran erinnert, dass Deutsche bereits Infektionskrankheiten in andere Länder getragen haben. Wie Staaten zum Schutz ihrer Bürger reagieren werden, ist unklar, zumal im Gegensatz zu Deutschland in anderen Ländern Impfungen gesetzlich vorgeschrieben sind, darunter in Belgien, Frankreich, Italien, Tschechien und Ungarn.
Leseprobe:
Das 20. Jahrhundert war überwiegend von schweren Grippeepidemien dominiert. Der Spanischen Grippe erlagen allein in Deutschland in den Jahren 1918-1920 rund 300.000 Menschen; weltweit schwankt die Zahl zwischen 27 bis 50 Millionen. Die Asiatische Grippe (1957/58) breitete sich von Hong Kong über die USA nach Europa aus und forderte 1 Million Menschenleben; in Deutschland etwa 30.000.
Die Tuberkulose, auch als Schwindsucht bekannte Krankheit, gehört – obwohl heilbar – weiterhin zu einer der gefährlichsten Infektionskrankheiten. Die WHO registrierte 2013 etwa 9 Millionen Neuinfektionen und 1,5 Millionen Todesfälle.[1]
Durch das Erstarken der Mikrobiologie, Bakteriologie und Hygiene am Ende des 19. Jahrhunderts zu eigenen Fachrichtungen wurden zunehmend Krankheitserreger entdeckt und Impfstoffe dagegen entwickelt.[2] Mit konsequenten Impfprogrammen konnten bedrohliche Epidemien durch Viren oder Bakterien gestoppt und zurückgedrängt werden. Auch hat der Einsatz von Antibiotika die Behandlung von bakteriellen Infektionen erheblich verbessert. Aufgrund der Globalisierung und dem zunehmenden touristischen Reiseverkehr darf die Gefahr eines Ausbruchs einer Infektionskrankheit jedoch nicht unterschätzt werden. Die Ausbreitungsmöglichkeiten haben sich dadurch potenziert.
Als klassische Seuchen werden überwiegend die Pocken, Pest- oder Cholera- oder Ebolaepidemien verstanden. Die sich jährlich wiederholenden Grippewellen stellen aber ebenso Seuchen dar, die jedoch wegen ihres seltener tödlichen Ausgangs in der öffentlichen Wahrnehmung nicht derart verstanden werden. In den Medien wird zwar nahezu in monatlicher Regelmäßigkeit über Infektionskrankheiten, wie Influenza, Ebola, Schweinegrippe, Masern usw., berichtet;[3] auch die Gefahr von Infektionskrankheiten durch terroristische Angriffe war Gegenstand von Diskussionen.[4] Das öffentliche Interesse ebbt aber wieder ab, sobald die dargestellten Schreckensszenarien nicht eintreten. Je gravierender eine Infektionskrankheit im Alltag der Bevölkerung präsent ist und in diesen eingreift, umso stärker sind Forderungen an den Staat, dass Schutzvorkehrungen getroffen werden. Gleichsam ist der Staat bemüht, Gefahren für die Volksgesundheit abzuwehren, was zur Entwicklung von Impfprogrammen geführt hat. Die Entstehung und Ausgestaltung von staatlichen Impfprogrammen vom frühen 18. Jahrhundert bis zur gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland wird in Teil 2 der Bearbeitung dargestellt, gefolgt von einer rechtsvergleichenden Betrachtung in Teil 3.
Der Umgang mit ansteckenden Krankheiten unterlag dem Wandel der gesellschaftlichen Strukturen und der Abwägung zwischen dem kollektiven Schutz der Bevölkerung (Herdenimmunisierung) und der persönlichen Freiheit des Individuums, namentlich des Selbstbestimmungsrechts. Die Impfdebatte, ob eine generelle Impfpflicht durch Gesetz zu regeln ist, wird in Deutschland regelmäßig durch das hohe Aufkommen der Masernfallzahlen angefacht. Mit 2.464 Fällen war 2015 eines der masernreichsten Jahre des letzten Jahrzehnts.[5] Der Masernausbruch 2015 traf Berlin besonders schwer. Beginnend von Oktober 2014 bis September 2015 kam es zu 1.359 gemeldeten erkrankten Personen, von denen 86% gar nicht geimpft waren.[6] Ein Kleinkind im Alter von 18 Monaten starb in Folge der Masernerkrankung.[7] Im Jahr 2016 sank der Ausbruch von Masern auf etwas mehr als 300 Fälle bundesweit. Bis zur 50. Kalenderwoche des Jahres 2017 wurden jedoch wieder 919 Masernfälle erfasst.[8] Am stärksten betroffen war das Bundesland Nordrhein-Westfalen mit 520 gemeldeten Masernfällen. Im Verhältnis zur der Einwohnerzahl entfielen überproportional viele Krankheitsausbrüche auf die Bundesländer Berlin, Sachsen und Hessen. Kein Bundesland war, bis auf Mecklenburg-Vorpommern, masernfrei.[9] Sofern Impfdokumentationen vorlagen, ergab sich, dass rund 84% der Erkrankten nicht und 10% nicht ausreichend (fehlende Zweitimpfung) geimpft waren. In rund 4,5% der Fälle sei es zu Impfdurchbrüchen gekommen, was bei durchschnittlichen Impfdurchbrüchen von 5% im Rahmen liege.[10]
Die Impflücken bei den Masern können als Indiz für eine wachsende „Impfmüdigkeit“ herhalten. Es ist nicht zu erwarten, dass eine differenzierte Impfentscheidung bei Impfgegnern getroffen, sondern eine generelle impfablehnende Haltung eingenommen wird. Aufgrund der steigenden „Impfmüdigkeit“ in der Bevölkerung sprechen sich Politiker zunehmend für eine Verstärkung der Aufklärungsbemühungen und auch einer Einführung einer allgemeinen, gesetzlichen Impfpflicht zumindest für Kinder aus.[11] Auf dem Bundesparteitag in Karlsruhe vom 14./15. Dezember 2015 hat die CDU beschlossen, dass die Bundesregierung aufgefordert werden soll, eine gesetzliche Grundimpfpflicht für Kleinkinder einzuführen.[12] Diese Grundimpfpflicht sollen Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, Hib, Hepatitis B, Keuchhusten (Pertussis), Pneumokokken, Rotaviren, Meningokokken C, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Windpocken (Varizellen) beinhalten. In Teil 4 der Bearbeitung wird auf Ansteckungsgefahr, schwere Verlaufsformen und Spät- bzw. Langzeitfolgen dieser Infektionserkrankungen eingegangen. Teil 5 beschäftigt sich mit Ausführungen zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Länder. Die grundrechtliche Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen allgemeinen Impfpflicht wird in Teil 6 erörtert, bezogen auf sämtliche Altersgruppen, ohne eine Beschränkung auf Kinder und/oder Jugendliche vorzunehmen. Die Bearbeitung schließt mit einem Regelungsvorschlag und einer Gesamtbetrachtung in Teil 7.
[1] https://www.merkur.de/leben/gesundheit/grippe-pest-cholera-historische-pandemien-ueberblick-zr-4417117.html, abgerufen am 30.06.2018.
[2] Leven, Geschichte der Infektionskrankheiten, 70.
[3] Ehlkes/May, APuZ 20+21/2015, 3, 3.
[4] Stebner/Bothe, MedR 2003, 287.
[5] Matysiak-Klose, Epid. Bull 2017, 143, 143.
[6] v. Bernuth/Martin/Gratopp u. a., Epid. Bull 2015, 499, 500.
[7] https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2015-02/masern-ausbruch-berlin-kleinkind-gestorben, abgerufen am 01.07.2018.
[8] https://www.stern.de/gesundheit/die-masern-faelle-in-deutschland-haben-sich-verdreifacht-7811638.html, abgerufen am 01.07.2018.
[9] https://www.stern.de/gesundheit/masern-2017--in-diesen-bundeslae-ndern-sind-die-viren-besonders-aktiv-7607158.html, abgerufen am 01.07.2018.
[10] RKI, Schutzimpfungen, 13; Matysiak-Klose, Epid. Bull 2017, 143, 144.
[11] Beschlüsse des 42. Landesparteitages der CDU Berlin vom 17.06.2017, 12; Abgeordnetenhaus Berlin Drs. 18/0187; Abgeordnetenhaus Berlin Plenarprotokoll 18/8 vom 23.03.2017, 649-655.
[12] Sonstige Beschlüsse des 28. Bundesparteitages der CDU vom 14./15.12.2015, C 16, 4.